schon wieder der achte Tag nach Silvester:
Fahrrad-Werkstatt Alltag
Übrigens, habt ihr schon gewusst, wie unterschiedlich das Thema Fahrradklingel in einzelnen Ländern vorgeschrieben ist?
Deutschland schreitet scharf preußisch voran und schreibt in der StVZO im §64a fest, dass eine helltönende Glocke vorgeschrieben ist.
Hupen und Radlaufglocken (wie der alte, gute Hühnerschreck) sind absolut verboten.
Im charmanten Österreich steht im §1 der Fahrradverordnung moderat weich geschrieben, dass lediglich eine Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen am Fahrrad montiert sein muss.
In der neutralen Schweiz klingt das ähnlich seriös. Bei Fahrrädern mit einem Gewicht über 11 kg ist eine gut hörbare Fahrradglocke vorgeschrieben.
Habt ihr euch schon einmal gefragt, welches Gewicht euer Fahrrad auf die Waage bringt?
Muss ich wohl mal mit der Fischwage hantierem. Hoffentlich brauche ich keine Schiffsglocke :-)
AntwortenLöschenLG aus dem hellklingendem Westfalen
Michael
das klingt nach einem historischen Stahlrohrrahmen,
AntwortenLöschendoch die Laufeigenschaften sind unübertroffen,
da schaffen es auch beide, die Schiffsglocke zu transportieren.
schönes WE wünscht EB